Authentizität schlägt Perfektion

Künstliche Intelligenz kann die Arbeit in der Kommunikation sinnvoll unterstützen. Gleichzeitig gilt: Authentizität, Glaubwürdigkeit und der Mensch im Mittelpunkt sind nicht verhandelbar. Der Einsatz von KI-Bildern darf diese Grundhaltung nicht unterlaufen.

KI-bearbeitete Bilder

Die Bearbeitung von Bildern mithilfe von KI-Tools ist zulässig und sinnvoll, solange die Realität gewahrt bleibt. 

KI unterstützt – sie ersetzt nicht die Wirklichkeit.

  • Helligkeit, Kontrast, Schärfe optimieren
  • dezente Retusche
  • Format- oder Hintergrund anpassen

Check: Die Situation hat so real stattgefunden und die Bildaussage bleibt unverfälscht.

  • Veränderung von Emotionen oder Gesten
  • Austausch oder Hinzufügen von Personen
  • Idealisierung oder Verfälschung von Situationen
  • Darstellung “perfekter” (auffallend inszenierter) Situationen

KI-generierte Bilder

Künstlich erzeugte Personen oder Szenen auf Bildern widersprechen unserer Bildsprache und sind nur sehr eingeschränkt und bewusst einzusetzen.

Wo echte Menschen im Mittelpunkt stehen, braucht es echte Bilder.

  • abstrakte, symbolische oder erklärende Inhalte
  • Zukunfts- und Digitalisierungsthemen
  • Infografiken oder illustrative Darstellungen
  • ggf. ausgewählte interne Kommunikationsformate
  • Darstellung von Mitarbeitenden
  • Darstellung von Patient*innen oder Bewohner*innen
  • Darstellung von Pflege-, Behandlungs- oder Begleitsituationen
  • die Vermittlung von emotionalen Kernbotschaften der Marke Alexianer

Transparenzpflichten nach Artikel 50 der EU-KI-Verordnung (AI Act) - gültig ab 02.08.2026

Für Einrichtungen des Gesundheitswesens sind die Transparenzpflichten nach Artikel 50 der EU-KI-Verordnung (AI Act) insbesondere dann relevant, wenn KI-generierte oder KI-bearbeitete Bilder in der Öffentlichkeitsarbeit, auf Websites, in Broschüren oder in sozialen Medien verwendet werden.

Die EU-Kommission hat hierzu einen freiwilligen Verhaltenskodexveröffentlicht, der praktische Orientierung bietet.

Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Formulierung. Die Kennzeichnung muss jedoch klar, verständlich und für die Zielgruppe leicht wahrnehmbar sein. 

Wir kennzeichnen mit KI erstellte Bilder für Webseiten, Social-Media-Beiträge, Broschüren, Präsentationen etc.deshalb mit folgendem Zusatz:

„Hinweis: Dieses Bild wurde mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt oder bearbeitet und dient der Veranschaulichung."